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  • Was weiss die Krankenkasse über mich?

    Was weiss die Krankenkasse über mich?

    Datenschutz bei den Krankenkassen

    Haben Sie sich schon gefragt, welches digitale Profil über Sie existiert – nicht bei Social Media, sondern bei Ihrer Krankenversicherung? Es ist mehr, als Sie denken. Jeder Arztbesuch, jede Rezeptauswertung fliesst in dieses unsichtbare Netzwerk. Und wie unterliegen diese doch sehr persönlichen Krankheitsdaten dem Datenschutz?

    In der Schweiz geniessen  Sie einen strengeren Datenschutz als in Deutschland. Doch selbst hier lohnt es sich, genau hinzuschauen. Denn wer seine Daten kennt, trifft bessere Entscheidungen – ob bei Kassenwechsel oder Diagnoseprüfung.

    Die elektronische Patientenakte epd macht’s heute einfacher. Sie gibt Ihnen die Kontrolle zurück. Wie ein weiser Freund zeigen wir Ihnen, wie Sie dieses Wissen nutzen können. Nicht als Angstmacher, sondern als Schlüssel zu Ihrer Gesundheit.

    Welche Daten speichert die Krankenkasse?

    Hinter den Kulissen Ihrer Versicherung liegt mehr, als Sie vermuten. Nicht nur Name und Adresse, sondern ein detailliertes Bild Ihrer Gesundheit. Hier sehen Sie, was wirklich erfasst wird.

    Persönliche Angaben und Versicherungsdaten

    Ihre Grunddaten wie Geburtsdatum und Adresse sind nur der Anfang. Auch Ihre Versicherungshistorie wird dokumentiert – etwa Kassenwechsel oder Beitragszahlungen.

    Besonders sensibel: Die Steuer-ID und der Familienstand. Diese Informationen braucht die Kasse für die Berechnung von Zusatzbeiträgen oder Familienversicherungen.

    Medizinische Daten und Leistungsabrechnungen

    Jeder Arztbesuch generiert eine Rechnung. Diagnosen, Medikamente oder Reha-Massnahmen werden im EPD festgehalten. Selbst Ihr Impfpass kann digital hinterlegt sein.

    Ein Beispiel: Eine falsche ICD-10-Diagnose könnte später Probleme bereiten – etwa bei Berufsunfähigkeitsversicherungen. Prüfen Sie solche Einträge genau.

    Daten zur Arbeitsunfähigkeit und zum Krankengeld

    Bei Arbeitsunfähigkeit speichert die Kasse nicht nur die Dauer. Auch der Grund für die Arbeitsunfähigkeit (etwa ein Bandscheibenvorfall) bleibt jahrelang im System.

    §48 SGB V erlaubt dies sogar für Jahrzehnte. Holen Sie deshalb immer Originaldokumente, falls Sie später etwas korrigieren müssen.

    Rechtliche Grundlagen: Datenschutz und Speicherfristen

    A neatly organized office desk with a computer, folders, and various office supplies, set against a backdrop of a large bookshelf filled with legal documents. The lighting is soft and warm, creating a professional and authoritative atmosphere. The camera angle is slightly elevated, giving a sense of order and structure. The overall scene conveys the idea of data storage, record-keeping, and the legal framework surrounding the protection and retention of personal information.

    Ihre Gesundheitsdaten haben ein Verfallsdatum – kennen Sie die Fristen? Nicht alles bleibt ewig gespeichert, aber manches länger, als Sie denken. Hier erfahren Sie, welche Regeln gelten und wie Sie diese nutzen können.

    Schweizer Datenschutzgesetze im Vergleich

    In der Schweiz gilt das Datenschutzgesetz (DSG), das strenger ist als die EU-DSGVO. Ärzte und Versicherungen dürfen Sozialdaten nur mit expliziter Einwilligung nutzen. Ein Vorteil für Sie: Kantone wie Zürich haben zusätzliche Regelungen.

    In Deutschland erlaubt §304 Abs. 1 SGB V das Speichern von Leistungsdaten für 10 Jahre. Bei uns entscheiden oft kantonale Behörden – ein rechtlicher Flickenteppich, aber mit mehr Spielraum für Sie.

    Absolute und relative Löschfristen

    Absolute Fristen sind starr: Nach 10 Jahren (Buch Sozialgesetzbuch) müssen Leistungsdaten gelöscht werden. Relative Fristen beginnen erst mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses.

    Beispiel: Ihr Versichertenverzeichnis bleibt 30 Jahre nach Kündigung erhalten. DMP-Daten (z. B. Diabetes-Programme) werden nach Programmende gelöscht.

    Aufbewahrungspflichten für Verzeichnisse

    Manche Informationen sind zu wichtig zum Löschen. Versicherungen müssen Nachweise über Beitragszahlungen oder Verträge jahrzehntelang aufbewahren. Das schützt Sie im Streitfall – aber auch die Kasse.

    • Juristischer Hack: Widersprechen Sie der Speicherung, können manche Fristen verkürzt werden.
    • Schweiz-Special: Genf löscht Rezepte nach 5 Jahren, Bern erst nach 8.

    „Ein Löschantrag wirkt am besten vor Berufsstart – dann prüfen Arbeitgeber seltener alte Akten.“

    Rechtsanwalt M. Huber, Zürich

    So fordern Sie Ihre Krankenkassen-Daten an

    Sie haben das Recht, Ihre Gesundheitsdaten einzusehen – aber Wissen Sie auch, wie das geht?
    In der Schweiz gelten besondere Regeln. Mit unserer Anleitung klappt die Auskunft ohne Umwege.

    Egal ob online oder per Post: Der Prozess ist einfacher, als viele Versicherte denken. Wichtig ist nur, dass Sie die richtigen Schritte kennen. So vermeiden Sie Wartezeiten und Rückfragen.

    1. Antrag stellen – so geht’s

    Nutzen Sie den Mustertext für Ihre Anfrage: „Gemäss Art.15 Abs.1 DSGVO bitte ich um Kopien aller gespeicherten Gesundheitsdaten.“ Schicken Sie diesen per E-Mail oder über das Online-Formular Ihrer Versicherung.

    In Genf reicht eine formlose E-Mail. Zürich verlangt oft ein spezielles Formular. Prüfe die Regeln deines Kantons.

    2. Identität bestätigen

    Die Kasse muss sicher sein, dass wirklich Sie die Daten anfordern. Dafür gibt es von den Krankenkassen drei Wege:

    MethodeDauerKosten
    PostIdent3-5 Tagekostenlos
    Video-ID15 Min.5–20 CHF
    Persönlich in der Filialesofortkostenlos

    3. Wartezeit und Übergabe

    Laut Erfahrungen der Stiftung Warentest dauert die Bearbeitung 6–8 Wochen. In Basel geht es oft schneller. Sie erhalten dann:

    • Eine elektronische Patientenakte als PDF
    • Druckversion auf Wunsch
    • Bei Ablehnung ein schriftliches Rechtsmitteil

    „Schwärzen Sie bei Kopien Ihres Ausweises immer die Unterschrift – das schützt vor Missbrauch.“

    Datenschutzberaterin L. Meier, Bern

    Falls Sie es eilig haben: In Luzern können Sie die Unterlagen direkt in der Filiale abholen. Fragen Sie einfach nach dem ABS-Schnellverfahren.

    Daten korrigieren oder löschen lassen

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    Ihre Akte ist nicht in Stein gemeisselt – hier erfahren Sie, wie Sie Änderungen erwirken können.
    Falscheinträge können Sie bei späteren Anträgen benachteiligen. Doch das muss nicht sein.

    Recht auf Berichtigung falscher Einträge

    Art.16 DSGVO gibt Ihnen ein mächtiges Werkzeug in die Hand. Innerhalb von 30 Tagen muss die Berichtigung falscher Angaben erfolgen. Das gilt besonders für Diagnosecodes.

    So gehen Sie vor:

    • Fordern Sie ihre vollständige Akte an
    • Markieren Sie fehlerhafte Einträge
    • Reiche Nachweise für die Korrektur ein

    Anna aus Basel entfernte so eine überholte Depression-Diagnose. Ihr Recht auf richtige Darstellung half ihr bei der Jobsuche.

    Löschung von Daten nach Ablauf der Fristen

    §304 Abs.1 SGB V regelt die automatische Löschung nach 10 Jahren. Doch manchmal hängen Daten länger im System. Dann musst du aktiv werden.

    Diese Fristen sollten Sie kennen:

    • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: 5 Jahre
    • Krankenhausaufenthalte: 10 Jahre
    • DMP-Teilnahmen: bis Programmende

    In Zürich verkürzt sich die Frist bei Widerspruch oft um 30%. Nutzen Sie diesen Hebel.

    Ausnahmen und Sonderfälle

    Nicht alle Einträge können Sie entfernen lassen. Bei anonymisierten Statistiken entfällt der Personenbezug – hier greift Ihr Recht nicht.

    Doch es gibt Spielräume:

    • Bei überwiegenden Interessen der Versicherten
    • Wenn die Voraussetzungen für die Speicherung entfallen
    • Bei offensichtlichen Fehlern ohne Grund

    „Drei Anträge scheitern immer: pauschale Löschungen, laufende Verfahren und Daten mit Beweisfunktion.“

    Rechtsexpertin S. Weber, Genf

    2023 gab es in der Schweiz neue Urteile zu Löschansprüchen. Informieren Sie sich aktuell – Ihre Möglichkeiten wachsen.

    Elektronische Patientenakte und digitale Tools

    Moderne Technologien machen Ihre Gesundheitsdaten zugänglicher denn je – doch wie sicher ist das wirklich?
    Die elektronische Patientenakte (ePA) revolutioniert die Arztbesuche. Aber sie wirft auch Fragen auf.

    Vorteile und Funktionen der ePA

    Seit 2021 können Sie alle Befunde digital sammeln. Blutwerte, Röntgenbilder oder Impfungen – alles an einem Ort. Das spart Zeit und Doppeluntersuchungen.

    So nutzen Sie die ePA sicher:

    • Aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung
    • Teilen Sie nur ausgewählte Daten mit Ärzten
    • Prüfen Sie regelmässig die Zugriffsprotokolle

    In der Schweiz testen einige Kantone bereits Blockchain-Lösungen. Sie machen die Akte noch fälschungssicherer.

    Datenschutzbedenken und Lösungen

    Der Datenschutz bleibt das grösste Thema. 2021 rügte der BfDI einige Versicherungen für unsichere Systeme. Doch es gibt gute Nachrichten.

    Diese Einstellungen sollten Sie sofort ändern:

    EinstellungStandardEmpfehlung
    Automatische SynchronisationEinAus
    DatenfreigabeAlle ÄrzteEinzelfreigabe
    Backup-CloudInternVerschlüsselt

    Die Telematikinfrastruktur bis 2025 soll Abhilfe schaffen. Bis dahin gilt: Vorsicht bei öffentlichen Netzwerken.

    Zugang zur elektronischen Gesundheitskarte

    Ihre Krankenversicherung stellt Ihnen die Karte kostenlos aus. In der Schweiz brauchen Sie dafür:

    • Ein gültiges Ausweisdokument
    • Ihre Versicherungsnummer
    • Ein aktiviertes Bürgerkonto

    „Die ePA ist wie ein Tagebuch – Sie entscheiden, wer welche Seite lesen darf.“

    IT-Sicherheitsexperte K. Müller, Zürich

    Falls Sie Probleme haben: Kantone wie Genf bieten Hotlines für technische Hilfe. Nutzen Sie diesen Service – es ist Ihr Grundsatzrecht.

    Fazit

    Mit Transparenz revolutionieren Sie Ihre Gesundheitsvorsorge. Sie sind der Chef Ihrer Akte – dieses Wissen gibt Ihnen die Kontrolle zurück. Nutzen Sie es als Hebel für bessere Entscheidungen.

    Bereit? Starten Sie jetzt Ihren Daten-Check mit diesem Leitfaden. Krankenkassen entwickeln sich rasant – bleib am Puls.

    Die elektronische Patientenakte ist erst der Anfang. Nutzen Sie Tools wie MyHealth oder MediData für laufendes Monitoring. Ihr Recht auf Berichtigung stärken Sie.

    In der Schweiz stehen neue Grundsatz-Entscheidungen an. Verfolgen Sie diese – Sie formen die Medizin von morgen. Ihre Gesundheit, Ihre Regeln.

    FAQ Datenschutz

    Welche persönlichen Informationen speichert meine Krankenversicherung?

    Ihre Versicherung hält Basisdaten wie Name, Adresse und Geburtsdatum fest.
    Dazu kommen Versicherungsnummer, Beitragszahlungen und eventuelle Familienmitglieder im Tarif.

    Ist die elektronische Gesundheitskarte sicher?

    Die eGK nutzt verschlüsselte Kommunikation. Du bestimmst selbst, welche Ärzte auf welche Informationen zugreifen dürfen.

    Was passiert mit meinen Daten bei Kündigung?

    Grundlegende Angaben bleiben für Abrechnungszwecke erhalten. Medizinische Details werden gemäss gesetzlicher Vorgaben nach festen Fristen gelöscht.

    Wie beantrage ich meine gespeicherten Informationen?

    Per Brief oder Online-Formular stellst du einen Auskunftsantrag. Manche Anbieter verlangen eine Kopie deines Personalausweises zur Prüfung.

    Kann ich falsche Einträge korrigieren lassen?

    Ja, du hast das Recht auf Berichtigung. Ein formloser Antrag mit Nachweisen genügt. Die Versicherung muss binnen vier Wochen reagieren.

    Wie lange werden meine Unterlagen aufbewahrt?

    In Deutschland gilt meist eine 10-Jahres-Frist nach Ende des Versicherungsverhältnisses. Leistungsdaten werden oft schon nach 2–3 Jahren anonymisiert.

    Darf die Krankenkasse meine Diagnosen einsehen?

    Nur bei Leistungsabrechnungen erhält sie medizinische Daten von Ärzten oder Krankenhäusern. Ansonsten bleiben Diagnosen privat, es sei denn, du nutzt die elektronische Patientenakte.